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   VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87   

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https://dejure.org/1988,8545
VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87 (https://dejure.org/1988,8545)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.1988 - 4 TH 3410/87 (https://dejure.org/1988,8545)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 1988 - 4 TH 3410/87 (https://dejure.org/1988,8545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Sofortvollzug einer Abbruchsanordnung für genehmigungspflichtigen Freisitz bzw Überdachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung auch des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 (154); vom 14.07.1971 - IV TH 25/7 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: B. v. 12.07.1985, - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständ. Rspr.).
  • VGH Hessen, 28.06.1965 - B IV 21/65

    Suspensiveffekt bei unbegründetem Widerspruch, Abbruchsverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung auch des beschließenden Senats (vgl. Beschlüsse vom 28.06.1965 - B IV 21/65 - ESVGH 15, 153 (154); vom 14.07.1971 - IV TH 25/7 - BRS 24 Nr. 205; zusammenfassend: B. v. 12.07.1985, - 4 TH 530/85 - BRS 44 Nr. 198; ständ. Rspr.).
  • VGH Hessen, 04.12.1986 - 4 TH 1500/86

    Verletzung rechtlichen Gehörs; zur Nachholung im gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Während der 4. Senat in seinem Beschluß vom 04.12.1986 (Az.: 4 TH 1500/86, abgedruckt in NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510) offengelassen hat, ob die Nachholung der Anhörung auch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren erfolgen kann, hat sich der neben dem beschließenden Senat für Baurecht ebenfalls zuständige 3. Senat der Auffassung angeschlossen, daß die Nachholung der unterlassenen Anordnung generell in einem gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (B. v. 15.09.1987 - 3 TH 2165/87 -).
  • VGH Hessen, 09.03.1987 - 4 TH 2984/86

    Bauaufsicht: Gleichstellung eines Beseitigungsgebot mit einem präventiven

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Für Werbeanlagen kann die Genehmigung gemäß § 96 Abs. 4 Satz 4 HBO befristet erteilt werden, so daß der Betreiber auch bei hohem Errichtungsaufwand mit ihrer Beseitigung - gestützt auf die formelle Illegalität der Anlage - nach Ablauf der Frist rechnen muß (Für ein Werbetransparent am Ort der Leistung in einer Geschäftsstraße vgl. Hess. VGH, B. v. 13.09.1982 - IV TH 60/82 - HessVGRspr. 1983, 10; vgl. auch B. v. 09.03.1987 - 4 TH 2984/86 -).
  • VGH Hessen, 15.09.1987 - 3 TH 2165/87

    ANHÖRUNG; NACHHOLUNG; AUSSETZUNG; VERWALTUNGSVERFAHREN

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Während der 4. Senat in seinem Beschluß vom 04.12.1986 (Az.: 4 TH 1500/86, abgedruckt in NJW 1987, 1905 = NVwZ 1987, 510) offengelassen hat, ob die Nachholung der Anhörung auch im gerichtlichen Aussetzungsverfahren erfolgen kann, hat sich der neben dem beschließenden Senat für Baurecht ebenfalls zuständige 3. Senat der Auffassung angeschlossen, daß die Nachholung der unterlassenen Anordnung generell in einem gerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (B. v. 15.09.1987 - 3 TH 2165/87 -).
  • VGH Hessen, 30.05.1984 - 4 TH 61/83
    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beseitigungsgebotes, kann in Betracht kommen, wenn die Beseitigung einem Nutzungsverbot gleichgestellt werden kann, weil sie ohne Substanzverlust und andere hohe Kosten zu bewerkstelligen ist (Hess. VGH B. v. 30.05.1984 - 4 TH 61/83 - BRS 42 Nr. 220 = HessVGRspr. 1984, 91).
  • VGH Hessen, 19.07.1984 - 4 TH 73/83
    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Zum anderen ist darauf hinzuweisen, daß aufgrund der vorliegenden Fallgestaltung die Anordnung der Beseitigung des Daches unter Sofortvollzug im Hinblick auf dessen materielle Illegalität gerechtfertigt wäre: Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abbruchverfügung einer formell und materiell illegalen baulichen Anlage aus besonderen Gründen des Einzelfalls, die sie im öffentlichen Interesse oder im rechtlich geschützten Interesse eines Dritten eilbedürftig machen, gerechtfertigt sein (Hess. VGH, B. v. 19.07.1984 - 4 TH 73/83 - BRS 42 Nr. 222).
  • VGH Hessen, 13.09.1982 - IV TH 60/82
    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Für Werbeanlagen kann die Genehmigung gemäß § 96 Abs. 4 Satz 4 HBO befristet erteilt werden, so daß der Betreiber auch bei hohem Errichtungsaufwand mit ihrer Beseitigung - gestützt auf die formelle Illegalität der Anlage - nach Ablauf der Frist rechnen muß (Für ein Werbetransparent am Ort der Leistung in einer Geschäftsstraße vgl. Hess. VGH, B. v. 13.09.1982 - IV TH 60/82 - HessVGRspr. 1983, 10; vgl. auch B. v. 09.03.1987 - 4 TH 2984/86 -).
  • VGH Hessen, 10.08.1982 - IV TH 34/82
    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.1988 - 4 TH 3410/87
    Danach kann bis zum Abschluß des Verfahrens durch den Widerspruchsbescheid, der hier noch fehlt, die gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG erforderliche Begründung nachträglich gegeben - und geändert - werden (Hess. VGH, B. v. 10.08.1982 - IV TH 34/82 - HessVGRspr. 1983, 12, st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 04.06.1992 - 4 TH 1844/91

    Instandsetzung einer Klingelanlage - Maßnahme nach dem WoAufG HE §§ 2, 9

    Danach kann bis zum Abschluß des Verfahrens durch den Widerspruchsbescheid, der hier noch fehlt, die gemäß § 39 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG erforderliche Begründung nachträglich gegeben - und geändert - werden (Hess. VGH B. v. 03. März 1988 - 4 TH 3410/87 - HessVGRspr. 1988, 67 = HSGZ 1988, 324, st. Rspr.).
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